Neues Digital-Gesetz für Internetriesen
Strengere Regeln für Google, Amazon und Konsorten! Die EU verabschiedet ein neues Digital-Gesetz für Internetriesen über digitale Märkte, um so einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten. Dies ist längst überfällig, die letzte Gesetzesreform ist bereits zwanzig Jahre her – also noch weit vor der Gründung von Facebook. Nun müssen die Unternehmen zukünftig strenge Regeln einhalten, sodass es für Verbraucher einfacher wird, zwischen einer breiteren Auswahl an Online-Angeboten auswählen zu können.
Für wen gilt dieses neue Gesetz? Alle Großunternehmen mit einem Jahresumsatz ab 7,5 Mrd. € und mit mindestens 45 Mio. aktiven Nutzern müssen sich an die neuen Regeln halten. Die Big Player im Online-Bereich sind vor allem Google, Meta (u.a. Facebook und Instagram), Amazon, Apple, und WhatsApp.
Mehr Angebot bei Widerspruch
Welche Regeln müssen nun befolgt werden? Google & Co dürfen nur noch ihre Dienste anbieten, wenn der Nutzer dem ausdrücklich zustimmt. Bei Widerspruch muss das Unternehmen sämtlich Alternativen dem Nutzer zur Verfügung stellen. Heißt also konkret, dass es verboten ist, seine eigenen Produkte und Dienstleistungen zu bevorzugen, selbst wenn diese am günstigsten sind. So bekommt der Nutzer automatisches mehr Angebote und stärkt gleichzeitig die Marktmacht kleinerer Anbieter. Langfristig kann sich dadurch die Preispolitik der Unternehmen zu Gunsten der Verbraucher ändern.
Sollten sich die Internetriesen nicht an das Gesetz halten, drohen weitreichende Konsequenzen. Von heftigen Strafzahlungen bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes sogar hin zur Zerschlagung des Großunternehmens inklusive Übernahmeverbot ist alles gesetzlich zulässig.
Nachholbedarf beim Jugendschutz
Der Jugendschutz kommt im Digitalmarktgesetz dennoch zu kurz: Ein generelles Verbot für personalisierte Werbung für Kinder und Jugendliche sucht man vergebens. Lediglich die Big Player wie WhatsApp im Messenger Bereich müssen ihr Angebot so erweitern, dass auch kleinere Anbieter partizipieren können. Allerdings gilt dies vorerst nicht für Gruppenchats.